Gute Nachrichten für das Waldstraßenviertel: Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte den Antrag eines Freiberuflers gegen die Neuaufteilung der Bewohnerparkzonen ab. „An der Rechtmäßigkeit der Zonen E (neu) und G bestünden keine Bedenken“, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Der erhebliche Parkraummangel im Waldstraßenviertel sei nachgewiesen, Zahlen aus dem Jahr 2014 hätten nichts an Aktualität eingebüßt.

Und weiter: „Die Zonen E (neu) und G seien auch nicht zu groß. Die Abgrenzung der beiden Zonen entlang der Leibnizstraße sei auch in sachgerechter Weise den städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Bedingungen angepasst worden. Schließlich erweise sich auch der Anteil der nichtreservierten Parkflächen als hinreichend groß.“

In der Nähe des Antragstellers gebe es zahlreiche Parkplätze für Nichtbewohner und zusätzliche Parkflächen, etwa auf dem Stadionvorplatz. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

Wünschenswert wäre allerdings, die Realitäten jetzt endlich anzuerkennen. Denn: das Bewohnerparken im Waldstraßenviertel funktioniert grundsätzlich gut und völlig störungsfrei.

Es gibt aber immer noch offene Fragen. Der „Bürgerverein Waldstraßenviertel“ setzt sich deswegen weiterhin dafür ein, dass auch Bewohner mit Nebenwohnsitz Parkausweise erhalten. Auch muss die elektronische Beantragung von Gäste-Parkkarten jetzt endlich umgesetzt werden.

Die ganze Pressemitteilung zu dem Urteil finden Sie hier:
https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1036128